
Das Garantie-Paket von Auto Bader
Sorgenfrei und sicher unterwegs.
Vorteile.
Sichern Sie sich und den Wert Ihres Mercedes langfristig ab. Mit dem Garantie-Paket von Auto Bader sind Sie sorgenfrei unterwegs und bestmöglich vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt.[1]
Ihre Vorteile:
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Das Garantie-Paket können Sie für Ihren bis zu fünf Jahre alten Mercedes abschließen und Ihr Fahrzeug damit umfassend absichern.[2]
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Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Laufzeiten abzuschließen und dies zu attraktiven Garantieprämien.
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Garantiearbeiten werden ausschließlich vom Mercedes-Benz Service durchgeführt.
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Das Garantie-Paket schützt optimal den Wert Ihres Mercedes und ist bei einem Wiederverkauf an einen neuen Halter übertragbar.[3]
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Während der Laufzeit gibt es keine Kilometerbegrenzung.
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Das Garantie-Paket kann bis ins 12. Laufjahr bzw. bis zu einer Laufleistung von 200.000 km immer wieder erneuert werden.
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Sie können sich sofort absichern und Ihr Garantie-Paket bei und abschließen oder verlängern.

Leistungen.
Von A bis Z geschützt: mit umfangreichen Leistungen.
Mit dem Garantie-Paket MB-100 sind Sie bestmöglich vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt. Denn nahezu alle Teile sind damit ohne Kilometerbegrenzung abgedeckt (inklusive Lohn).[1]
Ein wichtiger Vorteil des Garantie-Pakets ist, dass es während der Laufzeit einer bestehenden Garantie abgeschlossen werden kann. Und vor allem: Sie können durch eine jährliche Erneuerung lange Zeit davon profitieren.
Sie können sich sofort absichern und Ihr Garantie-Paket bei uns abschließen oder verlängern.
Kosten.
Stabile Prämien: fixe und günstige Kosten.
Neben den vielfältigen Leistungen des Mercedes-Benz Garantie-Pakets können Sie sich auf vorher kalkulierbare, stabile und günstige Prämien verlassen.
Prämientabelle
[1] Gemäß den Bedingungen des Garantie-Pakets. Bitte beachten Sie den Materialanteil ab 100.000 km zum Wertausgleich Mercedes-Benz Original-Teil neu für alt.
[2] Ausgenommen sind: Taxen, Selbstfahrvermiet-Fahrzeuge, Krankentransport-Fahrzeuge, Fahrschulautos sowie Einsatzwagen der Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienste.
[3] Ausgeschlossen sind gewerbliche Wiederverkäufer.