Der Pflichttermin für HU inklusive AU wird im Fahrzeugschein vermerkt, für Neufahrzeuge ist HU erstmals drei Jahre nach Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre (Mietwagen und Taxi müssen jährlich zur HU). Außerdem können Sie die Fälligkeit anhand der Prüfplakette am hinteren Nummernschild ablesen. Dabei steht die Zahl in der Mitte für das Jahr, die senkrecht stehende Zahl gibt den Monat an. Sie können auch den Wartungsrechner Ihres Bordcomputers gleich auf ein neues Serviceintervall einstellen lassen, dann erhalten Sie rechtzeitig eine Meldung für die nächste fällige HU.